FSK, Jugendschutz & "Muttizettel"

Liebe Kinogäste, Liebe Eltern,

bitte achtet auf die jeweilige FSK Kennzeichnung der Filme, die Ihr gerne anschauen wollt. Da uns Jugendschutz sehr wichtig ist und wir auch zur Einhaltung verpflichtet sind, kontrollieren wir im Zweifelsfall den Ausweis schon beim Ticketkauf und nochmal beim Einlass in den Saal. Eine Erlaubnis der Eltern, egal in welcher Form, reicht hier nicht.

Bitte auch beachten wenn Kinder/Jugendliche eine Vorstellung alleine besuchen:

Neben den FSK-Richtlinien sind auch bestimmte Zeitvorgaben einzuhalten. Minderjährige Kinobesucher ab 6 bis einschließlich 13 Jahren sind verpflichtet das Kinogebäude um 20 Uhr, Kinobesucher ab 14 bis einschließlich 15 Jahren um 22 Uhr und Kinobesucher ab 16 bis einschließlich 17Jahren um 24 Uhr zu verlassen!

 

Ausnahmen gibt es jedoch:

FSK 12: Kinder ab 6 Jahren, aber unter 12 Jahren, dürfen den jeweiligen Film in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anschauen. Der Erziehungsberechtigte kann aber via "Muttizettel" eine andere volljährige Person bestimmen, die an der Stelle der Eltern die Begleitung übernimmt. Hierfür ist natürlich der "Muttizettel" auszufüllen und der Personalausweis vorzuzeigen. Den "Muttizettel" finden sie im Anschluss zum Ausdrucken. BEISPIEL: Ein Kindergeburtstag im Kino, die Kinder sind alle um die 10 Jahre alt, möchten aber in eine Filmvorstellung mit FSK 12 gehen. Ein Elternteil eines Kindes kommt daher mit in die Vorstellung. Damit diese Person offiziell bzw rechtlich als Begleitperson gilt, muss der "Muttizettel" für alle Kinder ausgefüllt werden, von denen die Begleitperson kein Elternteil ist.

ZEITVORGABEN: Ist die FSK erfüllt, gelten dennoch Zeitvorgaben, in denen Kinder bzw Jugendliche sich ohne Begleitung einen Film anschauen dürfen. In Begleitung eines Elternteils gelten diese Zeitvorgaben allerdings nicht. Auch hier ist es möglich eine volljährige Person als Begleitperson zu bestimmen, auch hier gilt: "Muttizettel" vorab ausfüllen und Personalausweis mitbringen! BEISPIEL: Ein Kind, 12 Jahre alt, würde gerne in die 20:00Uhr Vorstellung eines FSK 12 Films gehen. Um 20:00 Uhr darf das Kind nicht mehr ohne Begleitperson im Kino sein, die Eltern haben keine Zeit es zu begleiten. Der volljährige Bruder möchte gern mitgehen. Dann ist es möglich, jedoch muss er via "Muttischein" als Begleitperson beauftragt werden.

ACHTUNG! BEI FSK 16 & FSK 18 GIBT ES ABSOLUT KEINE AUSNAHMEN! Es gelten weder Begleitpersonen noch die Erlaubnis der Eltern! Hier ist es zwingend notwendig, dass jeder Besucher diese FSK erfüllt! Kurz gesagt JEDER Gast, der einen Film mit FSK 16 anschauen will, muss mindestens 16 Jahre alt, bei FSK 18 mindestens 18 Jahre alt sein!

 

DER "MUTTIZETTEL"

Liebe Eltern,

nach dem Jugendschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit, für die Begleitung Ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung dieser Person, die Sie ausdrücklich beauftragen müssen, sind erlaubt:

- Der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren

- Der Kinobesuch von Kindern von 12 – 16 Jahren bei Beendigung der Vorführung nach 22 Uhr

- Der Kinobesuch von Jugendlichen von 16 – unter 18 Jahren nach Beendigung der Vorführung nach 24 Uhr

Bitte beachten Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrags:

- Die/Der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein!

-Sie/Er muss reif genug und in de Lage sein, Ihrem Kind verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können. Sie/Er übernehmen auch in rechtlicher Hinsicht Verantwortung und Aufsichtspflicht!

Der „Muttizettel“ ist nur vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie gegen Vorlage eines Ausweisdokuments der beauftragten Person gültig!

Bitte vor dem geplanten Kinobesuch ausfüllen, damit es keine Missverständnisse gibt und wir wissen, dass Sie als Eltern einverstanden sind!

Hier gibt´s unseren "Muttizettel" fürs Cinewood zum Ausdrucken: